Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Augenblick.x durchgeführten Aufträge und Leistungen im Rahmen der aufgelisteten Angebote.


Auftragsvereinbarung & Termin

Die Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich.

Durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande.


Verträge

Bevor ein Shooting beginnt, muss der Vertrag in Ruhe durchgelesen und unterschrieben werden. Um auf Datenschutzerklärungen hinzuweisen und den Vertrag dieses Fotoshootings rechtlich geltend zu machen, kann erst nach Erhalt einer Unterschrift und der restlichen ausgefüllten Kästchen das Fotoshooting durchgeführt werden!


Verträge mit Minderjährigen

Fotoshootings dürfen auch von minderjährigen Personen gebucht werden.

Allerdings wird eine Unterschrift eines Erwachsenen (18 oder älter) benötigt, um den Vertrag rechtlich geltend machen zu können.

Bedeutet, entweder muss an dem Tag eine erwachsene Person anwesend sein, welche den Vertrag unterschreibt oder der Vertrag wird im Voraus an die angegebene Email gesendet. Der Vertrag kann somit von Zuhause aus unterschrieben werden und muss nur noch ausgedruckt an dem Tag mitgebracht werden, ohne das ein Erwachsener an dem Tag des Shootings anwesend sein muss.


Gestaltungsfreiheit

Die Fotografin ist, soweit mit dem Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos vereinbart wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei.

Dem Auftraggeber ist der Bildstil der Fotografin bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind scharf"), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100% den tatsächlichen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.


Urheberrechte/Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erkennt an, dass

es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und es wird ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber übertragen.

Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.

Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, muss die Fotografin im Voraus darüber informiert und eine Zustimmung eingeholt werden.

Jedoch wäre eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum wünschenswert.


Veröffentlichungen

Etwaige Veröffentlichungen auf Facebook, Instagram oä. Seiten haben in Web Version mit Verlinken der Fotografenseite zu erfolgen.